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   OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15   

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https://dejure.org/2015,23168
OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15 (https://dejure.org/2015,23168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.08.2015 - 4 LA 53/15 (https://dejure.org/2015,23168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. August 2015 - 4 LA 53/15 (https://dejure.org/2015,23168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs 3 Nr 3 RdFunkBeitrStVtr ND; § 7 Abs 3 SGB 2; § 19 SGB 12; § 188 VwGO; § 41 Abs 2 S 3 VwVfG
    Bedarfsgemeinschaft; Befreiung; Eltern; Erstreckung; Fürsorge; Gerichtskosten; volljähriges Kind; Rundfunkbeitrag; Verwaltungsakt; Zugang; Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 54
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15
    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass berechtigte Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1987 - 5 B 132.86 - Senatsbeschl. v. 26.9.2014 - 4 PA 199/14 - u. v. 23.9.2008 - 4 ME 279/08 - Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2007 - 5 LA 136/06 -, NVwZ-RR 2007, 365 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 LA 136/06

    Zugang eines per einfachem Brief übersandten Bescheides; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15
    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass berechtigte Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1987 - 5 B 132.86 - Senatsbeschl. v. 26.9.2014 - 4 PA 199/14 - u. v. 23.9.2008 - 4 ME 279/08 - Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2007 - 5 LA 136/06 -, NVwZ-RR 2007, 365 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2008 - 4 ME 279/08

    Schlichtes Bestreiten des Zugangs eines Bescheides reicht zur Entkräftung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15
    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass berechtigte Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1987 - 5 B 132.86 - Senatsbeschl. v. 26.9.2014 - 4 PA 199/14 - u. v. 23.9.2008 - 4 ME 279/08 - Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2007 - 5 LA 136/06 -, NVwZ-RR 2007, 365 m.w.N.).
  • VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

    Dies schließt es jedoch nicht aus - wie im Übrigen auch nicht die Annahme der Anwendbarkeit einer Zugangsfiktion gemäß § 41 Abs. 2 VwVfG im Falle eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG (vgl. statt vieler nur OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2017 - 14 A 386/17 und OVG Nds., Beschluss vom 5.8.2016 - 4 LA 53/15 -, NVwZ-RR 2016, 54) -, aus sonstigen Umständen (etwa aus Verhaltensweisen des Betroffenen) in freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die Feststellung zu treffen, dass behördliche Schreiben zugegangen sind.

    Diese Hinweise sind angesichts des Umfangs der an den Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum übersandten und teilweise auch zugestellten Schreiben der Beklagten zu vage, um Zweifel an dem Erhalt gerade der zwei Aufforderungsschreiben hervorzurufen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.11.2014 - 14 A 313/13; OVG MV, Beschluss vom 27.6.2016 - 2 N 67/16; OVG Nds, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 LA 53/15 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 7.11.2011 - 3 B 371/11).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18

    Bewilligung höherer Ausbildungsförderung und Verlängerung der

    Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Person bestimmte Briefsendungen häufiger nicht erhalten haben will, insbesondere wenn keine einzige Sendung bei der Behörde als unzustellbar zurückkam (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 LA 53/15 - juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 09.08.2021 - 5 Bs 177/21

    Bestreiten des Zugangs eines Bescheides

    Dies kann dann der Fall sein, wenn eine Person geltend macht, bestimmte Briefsendungen häufiger nicht erhalten zu haben, insbesondere wenn die Sendungen nicht zur Behörde zurückgekommen sind (vgl. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG Greifswald, Beschl. v. 27.6.2016, 2 M 67/16, juris Rn. 16 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.8.2015, 4 LA 53/15, juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.8.2015, 4 M 103/15, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 5.9.2014, 3 A 722/12, juris Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschl. v. 7.11.2011, 3 B 371/11, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 6.7.2007, 7 CE 07.1151, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2016 - 11 M 23.16

    Rundfunkbeitragsbefreiung für eine Person mit Pflegestufe

    Das aber setzt voraus, dass das im Haushalt lebende Kind minderjährig und unverheiratet ist (vgl. dazu im Einzelnen OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. August 2015 - 4 LA 53/15 -, juris Rz. 8 ff.; sich dem anschließend bereits Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2016 - OVG 11 M 31.16 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 05.07.2017 - 5 K 5625/16

    Rundfunkbeitragsbefreiung; Rundfunkbeitragsermäßigung; Erstreckung auf Dritten,

    42 Die Kammer geht nicht von einer Gerichtskostenfreiheit des Verfahrens nach § 188 Satz 2 VwGO aus (so auch Urteil der Kammer vom 16.12.2015 - 5 K 2748/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 S 199/16 - VG Ansbach, Urteil vom 25.05.2016 - AN 6 K 15.02480 -, Juris; a.A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 LA 53/15 -, Juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.12.2015 - 3 A 477/15 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 11.05.2011 - 7 C 11.232 -, Juris).
  • VG Göttingen, 23.03.2020 - 2 A 1046/17

    Europarechtskonformität; Rundfunkbeitrag; Verfassungsgemäßheit

    Vielmehr muss der Adressat sein Vorbringen nach Lage des Einzelfalls derart substantiieren, dass berechtigte Zweifel am Zugang begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1987 - 5 B 132.86 - Senatsbeschl. v. 5.8.2015 - 4 LA 53/15 -, v. 26.9.2014 - 4 PA 199/14 - u. v. 23.9.2008 - 4 ME 279/08 - Nds. OVG, Beschl. v. 15.3.2007 - 5 LA 136/06 -, NVwZ-RR 2007, 365 m.w.N.).".
  • VG München, 11.01.2017 - M 26 K 15.5270

    Keine Rundfunkbeitragsbefreiung für die mit diesem in einer gemeinsamen Wohnung

    Eigenes Vermögen oder Einkommen der Klägerin liegt dem Bescheid nicht zugrunde (vgl. dazu ausführlich und weiterführend in einer ähnlichen Konstellation OVG Lüneburg, B. v. 5. August 2015 - 4 LA 53/15 - juris).
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